Kirchenvorstandswahlen 2025:Novum bei KV-Wahl
Bei der diesjährigen KV-Wahl gibt es ein großes Novum: Zum ersten Mal ist es möglich, in einer Gemeinde, die nicht die eigene Wohnsitzpfarre ist, zu wählen und gewählt zu werden. Dafür muss ein Antrag bis 7. Juni 2025 eingereicht werden.
Datum:
24. Mai 2025