Als Arbeitgeber legen wir Wert auf ein faires, diskriminierungsfreies Miteinander – sowohl gegenüber unseren Beschäftigten als auch im Bewerbungsverfahren.
Gemäß § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) haben Mitarbeiter und Bewerber das Recht, sich bei Verdacht auf eine Benachteiligung aus einem der folgenden Gründe an unsere interne Beschwerdestelle zu wenden:
- ethnische Herkunft oder Rasse
- Geschlecht
- Religion oder Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- sexuelle Identität
Sollten Sie der Auffassung sein, benachteiligt worden zu sein, können Sie sich vertraulich an unsere AGG-Beschwerdestelle wenden.
Zuständig ist: Herr Christian Hagemeyer, Mitglied des Kirchenvorstandes