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Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Als Arbeitgeber legen wir Wert auf ein faires, diskriminierungsfreies Miteinander – sowohl gegenüber unseren Beschäftigten als auch im Bewerbungsverfahren.

Gemäß § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) haben Mitarbeiter und Bewerber das Recht, sich bei Verdacht auf eine Benachteiligung aus einem der folgenden Gründe an unsere interne Beschwerdestelle zu wenden:

  • ethnische Herkunft oder Rasse
  • Geschlecht
  • Religion oder Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • sexuelle Identität

Sollten Sie der Auffassung sein, benachteiligt worden zu sein, können Sie sich vertraulich an unsere AGG-Beschwerdestelle wenden.

Zuständig ist: Herr Christian Hagemeyer, Mitglied des Kirchenvorstandes