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Info aus dem PGR

Unsere neu gebildete Pastorale Einheit umfasst die Pfarrgemeinden in Erkrath Haan Hilden und Hochdahl Bereits seit einiger Zeit treffen sich Vertreter*innen unserer verschiedenen Gremien, um die aktuelle und zukünftige Zusammenarbeit auszuloten.
# Zusammenfinden - Timeline
Datum:
12. März 2024

Unsere neu gebildete Pastorale Einheit umfasst die Pfarrgemeinden in

  • Erkrath
  • Haan
  • Hilden und
  • Hochdahl

Bereits seit einiger Zeit treffen sich Vertreter*innen unserer verschiedenen Gremien, um die aktuelle und zukünftige Zusammenarbeit auszuloten.
Am 11. März 2024 gab es ein erstes Treffen zusammen mit Referenten aus dem Erzbistum Köln zur Vorbereitung der nächsten Schritte. Bis Sommer 2025 müssen wir uns gemeinsam entscheiden, ob wir zu einer Pfarrei fusionieren oder ob wir zusammen einen  Kirchengemeindeverband bilden. Daran sind einige Voraussetzungen geknüpft. Zum Beispiel müssen wir in allen Gemeinden ausreichend engagierte Menschen haben, die bereit sind in unseren Gremien (Kirchenvorstand - KV und Pfarrgemeinderat - PGR) mitzuarbeiten. 2025 wird sich das spätestens bei den dann anstehenden Wahlen herausstellen. Unser Pfarrverweser/leitender Pfarrer Christoph Biskupek wird in einem nächsten Schritt nach Ostern ein Koordinierungsteam bilden, welches aus Vertreter*innen von KV, PGR, Seelsorgeteam, Verwaltungsleitungen bestehen wird. Dieses Team wird die anstehenden Beratungen in der Pastoralen Einheit (Personal, Gebäude, pastorale Aufgaben usw.) koordinieren.

  • 21. März 2026
    Der Pfarrgemeinderat hatte in seiner letzten Sitzung Besuch von den Maltesern Haan/Hilden, die ihr Projekt „Mobil und Mittendrin“ vorstellten.
  • 17. März 2026
    Auch in diesem Jahr gibt es wieder verschiedene Formate für Familien mit Kindern rund um die Kar- und Ostertage:
  • 11. März 2026
    Die Fusion der Pfarrgemeinden in Erkrath/Haan/Hilden/Hochdahl ist bekanntermaßen beschlossen und wird für den 1.1.2028 vorbereitet. Dafür sind einige organisatorische Dinge in den Gremien vorzubereiten. Es müssen rechtsverbindliche Beschlüsse der Kirchenvorstände ausgearbeitet werden und entsprechende Voten der Pfarrgemeinderäte und des Seelsorgeteams erstellt werden.