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#Zusammenfinden:Einrichtung einer Vermögensverwaltung der Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus, Hilden

In der Kirchengemeinde St. Jacobus, Hilden ist wegen des Rücktritts mehrerer Mitglieder der Kirchenvorstand nicht mehr handlungsfähig.
Datum:
1. Apr. 2026

Um die ordnungsgemäße Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde sicherzustellen, wird daher gem. § 25 Abs.  3 des Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetzes für die Erzdiözese Köln (KVVG) vom 10. Oktober 2024 (Amtsblatt des Erzbistum Köln 2024, Nr. 184, S. 299) mit sofortiger Wirkung der bisherige Vorsitzende des Kirchenvorstandes,  176 Amtsblatt des Erzbistums Köln Stück 4 · 1. April 2026

Herr Pfarrer Michael Mohr, zum Vermögensverwalter und Herr Jürgen Scholz, Engelbergstr. 6b, 40724 Hilden sowie Herr Georg Schmitz, Am Steg 8, 40723 Hilden zu seinen Stellvertretern bestellt.

Gem. § 25 Abs. 2 S. 3 KVVG hat die Vermögensverwaltung die Rechte und Pflichten des Kirchenvorstandes. Dessen Amtszeit ist mit der Bestellung der Vermögensverwaltung beendet.

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